Rechtliches

"Jedes lebend geborene Kind gilt vor dem Gesetz
von Geburt an als Subjekt mit gleicher Würde
und gleichen Rechten."
(Garten und von der Hude 2014)*

Vielen Eltern stellt sich die Frage, welchen Stellenwert ihre Wünsche bei der Behandlung und Begleitung ihres Kindes einnehmen. Nicht wenige haben sogar Angst, ihr Kind könnte gegen ihren Willen behandelt werden. Muss ein sterbendes Kind nach der Geburt zwingend intensivmedizinisch versorgt werden? Das muss es nicht. 

Je nach Diagnose und Prognose und nach der Geburt tatsächlich festgestelltem Gesundheitszustand des Kindes müssen die Eltern gemeinsam mit dem begleitenden Fachteam entscheiden, welche Behandlung für das Kind tatsächlich sinnvoll ist - und welche nicht. Zur Orientierung für die vom Arzt zu verantwortende Situation zur Entscheidungsfindung und Beratung der Eltern können die Einbecker Empfehlungen* herangezogen werden. Diese Empfehlungen regeln die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht bei schwerstkranken Neugeborenen. Wenn nach aktuellem Stand der Medizin und menschlichem Ermessen das Leben des Neugeborenen nicht erhalten werden kann und sein Tod durch eine Behandlung nur hinausgezögert würde, muss der Arzt nicht alle (intensivmedizinischen) Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen.

"Die Entscheidung lebensverlängernde Maßnahmen abzubrechen,
darf keinesfalls mit einem Abbruch von Behandlung oder Pflege gleichgesetzt werden."
(Maier und Obladen 2011)*

Der Elternwille nimmt hierbei einen hohen Stellenwert ein. Damit eine medizinische Behandlung durchgeführt werden kann, sind zwei Dinge Grundvoraussetzung: der Patient muss in die Behandlung einwilligen (im Fall des Neugeborenen also seine Eltern) und der behandlende Arzt muss die Behandlung für angezeigt halten (medizinische Indikation). 

"Eine medizinische Behandlung ist in der Regel dann ethisch gerechtfertigt,
wenn der Beitrag durch die Behandlung zum Wohlergehen des Patienten größer ist als die Schädigungen und Belastungen, die durch die Behandlungen aufgebürdet werden." 
(Garten und von der Hude 2014)*

* Einbecker Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht: http://wwwuser.gwdg.de/~asimon/einbecker_empfehlungen.pdf
 *Garten L, von der Hude K (2014): Palliativversorgung und Trauerbegleitung in der Neonatologie. Springer Verlag, Berlin / Heidelberg, Seite 21, 26
* Maier RF, Obladen M (2011): Neugeborenenintensivmedizin. Evidenz und Erfahrung. Springer Verlag, Berlin, Seite 543